
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Julian Albrecht und dessen Vertragspartnern, welche Kauf oder Anmietung und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.
Angebot und Vertrag
Die Angebote von Mediengestaltung Julian Albrecht sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Vertragspartner sowie die Auftragsbestätigung durch Julian Albrecht bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Wenn nicht anders angegeben, haben die Angebote von Julian Albrecht eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Die entsprechende Auftragserteilung des Vertragspartners ist bindend. Julian Albrecht kann dieses Angebot bis zu 10 Tagen vor dem gewünschten Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen. Bei Aufträgen, deren Konstruktionsmerkmale der Vertragspartner vorschreibt, trägt er die Verantwortung dafür, dass die Konstruktion oder Zusammensetzung nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Der Vertragspartner entlastet Julian Albrecht im Falle einer Inanspruchnahme. Angebote gelten, soweit nichts anderes vereinbart, als Angenommen und Rechtskräftig nach einer Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages.
Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise vereinbart worden sind, gilt für die Überlassung der Mietgegenstände die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Diese Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Reparaturen auch der Kosten für An- und Abfahrt. Berechnet wird in deutscher Währung. Zahlungen sind vierzehn Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti spätestens zehn Werktage nach erhalt der Rechnung fällig. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es insbesondere im bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er bei Fälligkeit nicht zahlt. In diesem Fall ist Julian Albrecht berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von Julian Albrecht und endet mit dem Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager Julian Albrecht. Auch wenn der Transport durch Julian Albrecht erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen auch die Tage, an denen die Mietgegenstände vom Mieter oder Julian Albrecht abgeholt und vom Mieter oder Julian Albrecht angeliefert oder zurückgegeben werden, es sei denn, zwischen Julian Albrecht und Mieter wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Mehraufwand (Überstunden) für Dienstleistung
Der Vereinbarte Tagessatz der Dienstleistung bezieht sich auf eine Gesamtarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag. An- und Abreise zum Dreh- bzw. Arbeitsort, sowie Pause und Drehunterbrechungen zählen ebenfalls zu der Gesamtarbeitszeit. Mehraufwand in Form von „Überstunden“ (mehr als 10 Stunden pro Tag) sind grundsätzlich zu vermeiden. Sollte es aus Produktionstechnischen Gründen dennoch zu Mehraufwand (Überstunden) kommen, wird der Mehraufwand wie folgt abgerechnet: Pro Stunde wird 1/10 der Tagesgage zu Grunde gelegt, zzgl. folgender Zuschläge:
• 25% Lohnzuschlag für Arbeitszeiten in der 11. und 12. Stunde
• 50% Lohnzuschlag für Arbeitszeiten in der 13. und 14. Stunde
• 100% Lohnzuschlag für Arbeitszeiten nach der 15. Stunde.
Mehraufwand (Überstunden) werden, wenn möglich, direkt nach dem Arbeitstag, spätestens aber nach drei Werktage nach Drehende dem Auftraggeber mitgeteilt.
Verpflegung und Übernachtung
Soweit nicht explizite darauf hingewiesen wurde, wird für die Dienstleistung von Julian Albrecht eine warme Mahlzeit pro Arbeitstag zur Verfügung gestellt. Sollte dies aus logistischen Gründen nicht umsetzbar sein, wird eine einstündige Pausenzeit für Julian Albrecht eingeräumt, in der Julian Albrecht die Gelegenheit erhalt, sich zu versorgen. Zudem werden für diesen Tag der ortsübliche Spesensatz zusätzlich zur Gesamtrechnung hinzugefügt. Sollte der Drehort weiter als 100km vom Wohnort von Julian Albrecht entfernt sein, wird zudem ein Hotel für die Übernachtung zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
Fahrtkosten
Für die Anfahrt zum Dreh- oder Veranstaltungsort fallen Fahrtkosten an. Diese Fahrtkosten werden im Angebot lediglich mit einer Schätzung abgeben. Die tatsächlichen Kosten werden nach gefahrene Kilometer abgerechnet. Der Anspruch auf Fahrtkosten gilt ab dem 1. Kilometer vom Wohnort von Julian Albrecht. Die Fahrtkosten betragen min. 0,45€/km zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sondervereinbarung sind möglich, sofern diese vor Dienstantritt schriftlich festgehalten wurden.
Sonstige Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung. Sofern die Höhe des Entgelts nicht gesondert vereinbart wurde, ist Julian Albrecht berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen. Bei Betreuung durch Fachpersonal hat der Mieter für die Bereitstellung von Speisen und Getränken auf seine Kosten zu sorgen.
Stornierung durch den Mieter oder Auftraggeber
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt bis 30 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtauftragswerts, bis 20 Tage vor Mietbeginn 35% des Gesamtauftragswerts, bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtauftragswerts, bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% des Gesamtauftragswerts. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Julian Albrecht maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungsanteile, die für zusätzliche Leistungen vereinbart worden sind, sofern der Vertragspartner keinen geringeren Schaden nachweist.
Kündigung
Der Vertrag von beiden Parteien kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von Julian Albrecht zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. Julian Albrecht ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist. Der Verstoß gegen die Bestimmungen in -Pflichten des Mieters- gilt als vertragswidriger Gebrauch und Julian Albrecht zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrags, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.
Rechteeinräumung
(1) Der Produzent überträgt dem Auftraggeber und dessen Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion bei ihm entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Nutzungsrechte ausschließlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt. Hiervon ausgenommen bleibt das Recht zur Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte. Insbesondere überträgt der Produzent die folgenden Auswertungsrechte:
das Senderecht, d.h. das Recht, die Produktion beliebig oft durch analoge oder digitale Sendeverfahren wie Ton-, Fernsehrundfunk, Drahtfunk, Hertz’sche Wellen, Laser, Mikrowellen oder ähnliche technische Einrichtungen ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit beliebig häufig zugänglich zu machen. Dies gilt für beliebig viele Sendungen. Ausgeschlossen davon ist das Recht, das Video über einen öffentlichen TV-Sender (z.B. ARD, ZDF, RTL...) zu senden.
Das Abrufrecht, d.h. das Recht, die Produktion mittels digitaler oder anderweitiger Speicher und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zur Verfügung zu stellen, dass diese die Produktion auf jeweils individuellen Abruf mittels eines Fernseh- und/oder sonstigen Gerätes auch zur interaktiven Nutzung empfangen können („Television-on-demand“, „Video-on-demand“, „Near-Video-on-Demand“, „Online“ etc.). Hiervon mit umfasst ist die Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Bild-/Tonträgern, auf denen die Produktion nicht vollständig gespeichert ist, so dass zum Empfang der Produktion durch den Nutzer die separate, auf jeweils individuellen Abruf erfolgende Übermittlung des fehlenden Datenanteils der Produktion erforderlich ist,
das Datenbank- und Telekommunikationsrecht, d.h. das Recht, die Produktion oder Ausschnitte oder Elemente der Produktion in elektronischen Datenbanken und Datennetzen einzuspeisen und gegen Entgelt oder unentgeltlich mittels digitaler oder analoger Speicher oder Übertragungstechnik über Kabel, Satellit, elektronische Daten-Telefondienste, Onlinedienste oder andere Übertragungswege auf Abruf an Nutzer zu übertragen zum Zwecke der akustischen und/oder auch visuellen Wiedergabe, Vervielfältigung, Weiterübertragung und/oder Speicherung und interaktive Nutzung mittels Computer, TV oder sonstigen Empfangsgeräten. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion - soweit technisch erforderlich - für diese Zwecke, umzugestalten.
die Videogrammrechte, d.h. das Recht zur Auswertung der Produktion, ganz oder in Teilen durch Vervielfältigung und Verbreitung (Verkauf, Vermietung, Leihe, etc.) auf allen technischen, digitalen und analogen, audiovisuellen Systemen wie Schmalfilmformate, Filmformate, Videokassetten, Videobänder, Videoplatten, Video- CD, -CD-i, -CD-DA, -CD-ROM, EBXA, DVD, Disketten, Chips zu gewerblichen oder nichtgewerblichen Zwecken. Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion einem begrenzten Empfängerkreis (z.B. Krankenhäuser, Schulen, Hotels, Flugzeuge, Schiffe) oder einem unbestimmten Personenkreis auf Abruf zugänglich zu machen, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht, die Produktion im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig - auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Tonträgern - zu vervielfältigen und zu verbreiten.
(2) Die vorstehende Rechteübertragung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der nach diesem Vertrag geschuldeten Vergütung.
(3) Der Auftraggeber räumt dem Produzenten das Recht ein, das Filmwerk als Referenz auf dessen Homepage, dessen Social Media Profilen und in Showreels zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen.
Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Vertragspartners nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Gebrauchsüberlassung
Die Abholung kann nur nach Vereinbarung, erfolgen. Sobald der Mietgegenstand das Lager verlassen hat, erfolgt der Transport des Mietgegenstands grundsätzlich auf die Gefahr des Vertragspartners, dies gilt auch für die Abholung und den Transport des Mietgegenstands durch einen Kurierdienst. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Julian Albrecht unverzüglich anzuzeigen. Liegt ein anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Julian Albrecht nach eigener Wahl zum Austausch oder Nachlieferung eines gleichwertigen Gerätes oder Reparatur berechtigt. Jegliches Mitverschulden des Mieters an Störungen, wie z.B. Bedienungsfehler, Fehler in der Stromversorgung usw., schließt das Kündigungsrecht aus. Werden Geräte, hinsichtlich derer Julian Albrecht die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von Julian Albrecht angemietet, haftet Julian Albrecht für Funktionsstörungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist. Des Weiteren sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Julian Albrecht erfolgt, hat der Mieter Julian Albrecht vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt Julian Albrecht keine Gewähr.
Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Ersatzansprüche handelt, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Julian Albrecht beruht. Soweit die Haftung von Julian Albrecht ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Julian Albrecht. Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten Julian Albrecht zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungs-Ausschluss zugunsten von Julian Albrecht ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Julian Albrecht von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit Julian Albrecht Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.
Pflichten des Mieters
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Firmenzeichen des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen und dürfen auch nicht überklebt werden. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände bei einer Langzeitmiete (mehr als 4 Wochen) auf seine Kosten verpflichtet. Julian Albrecht ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät zu durchzuführen, es sei denn, Julian Albrecht hat ihm dazu eine schriftliche Genehmigung erteilt. Wird Material ohne Personal angemietet, so wird der Mieter hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von Julian Albrecht angemieteten Gegenstände nur unter fortwährender Einhaltung aller im Rahmen der für den Nutzungsbereich geltenden Verordnungen und Sicherheitsrichtlinien genutzt werden dürfen. Bei der Nutzung sind insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Versammlungsstättenrichtlinien sowie die Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu beachten. Ebenso sind die Instruktionen des Geräteherstellers des Mietgegenstands einzuhalten. Die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Sicherheitsrichtlinien entstehenden Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache abzuschalten und abzumontieren, wenn durch äußere Umstände eine Gefahr für die Anlage oder Personen besteht. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schaden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen, dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Dies gilt auch für eventuelle Schäden, die durch Unbefugte oder durch Publikumsverkehr entstehen. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten. Der Mieter hat den Mietgegenstand in seinem Besitz und am Aufstellungsort zu belassen. Ein Standortwechsel ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Julian Albrecht zulässig. Ein Transport des Mietgegenstands ins Ausland ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Untervermietung nicht gestattet. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet, soweit Julian Albrecht die Montage der Mietgegenstände ausführt, vor Beginn der Montage Julian Albrecht die nötigen Angaben über die Lage verdeckter Strom-, Gas-, Wasser- und ähnlicher Anlagen zu machen. Gleichzeitig hat der Mieter auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Montage vertragsgemäß rechtzeitig und ohne Störung durchgeführt werden kann.
Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und in Höhe des Neuwerts der Mietsache zu versichern oder zu bewachen. Der Abschluss der Versicherung ist Julian Albrecht auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt Julian Albrecht die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.
Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Rückgabe
Die Rückgabe der Mietgegenstände findet im Lager von Julian Albrecht in Wiesbaden statt und kann nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen, oder Samstag, Sonntag und Feiertagen nur nach Vereinbarung), erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Ablauf des Mietvertrags sofort die Geräte mitsamt Verpackung, Zubehör und Kleinteilen vollständig, in sauberem Zustand und geordnet zurückzugeben. Julian Albrecht behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die beschwerdefreie Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit, insbesondere der technischen Mängelfreiheit, und des Zustands der zurückgegebenen Mietgegenstände. Für die Reinigung verschmutzter Geräte werden 30,00 € pro angefangene Stunde plus eventuelle Materialkosten und Ersatzteile berechnet. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies nicht möglich, so hat der Mieter Julian Albrecht hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Julian Albrecht bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden durch die verspätete Rückgabe vorbehalten.
Verbrauchsmaterial und Handelsware
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Julian Albrecht. Im Übrigen gelten diese AGB. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Julian Albrecht und dem Mieter gilt ausschließlich deutsches Recht. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort ist Wiesbaden. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wiesbaden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiermit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
Stand: Februar 2025